Gemeindevertretung und Presbyterium


Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt.
In Mediasch zählt die Gemeindevertretung 20 aktive Mitglieder und 10 Ersatzmitglieder.
Ebenfalls wird alle zwei Jahr auch das Presbyterium gewählt, das sind 8 Personen, unter denen der Kurator, das ist der weltliche Stellvertreter des (geschäftsführenden) Pfarrers.

Die Mitglieder des Presbyteriums sind im Jahr 2024 folgende:
Septimiu Sirbu (Kurator), Ruth Wopalka, Antje Stecz, Egon Popp, Elisabeth Oprean, Lutz Connert, Ursula Juga-Pintican (Kirchenmutter), Eckehard Popescu (Kirchenvater). Der geschäftsführende Pfarrer Wolfgang Arvay ist Vorsitzender des Presbyteriums und auch der Gemeindevertretung. In seiner Abwesenheit, lädt der Kurator zu Sitzungen ein und leitet diese. 

Die Kirchenväter sind laut Kirchenordnung der EKR verantwortlich für die Fürsorge (Diakonie) und für das Vermögen der Gemeinde.
So treffen sie sich auch als Leitungsrat regelmäßig, gemeinsam mit dem Kurator und dem geschäftsführender Pfarrer.


Die Aufgaben eines Presbyteriums sind:

1. es sorgt für ein dem Evangelium gemäßes Leben in der Kirchengemeinde;
2. es achtet darauf, dass der Gottesdienst- und Betreuungsplan den Bedürfnissen der Gemeinde entspricht und eingehalten wird;
3. es achtet auf die Pflege des gottesdienstlichen Brauchtums und erarbeitet Anträge zur Neugestaltung des gottesdienstlichen Lebens
4. es befindet über Anträge auf Aufnahme in die Kirchengemeinde;
5. es nimmt an der Konfirmandenprüfung und an der Konfirmation teil;
6. es überwacht die diakonische Tätigkeit in der Gemeinde;
7. es fertigt die Wählerlisten an und bereitet die abzuhaltenden Wahlen vor;
8. es wählt die Angestellten der Kirchengemeinde und verantwortet dafür, dass sie ihre Bezüge erhalten;
9. es sorgt dafür, dass die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt wird;
10. es trägt Verantwortung für die gesamte Vermögensverwaltung der Gemeinde;
11. es beschließt die Einberufung der Gemeindevertretung und Gemeindeversammlung und bereitet die schriftlichen Anträge an sie vor;
12. es führt die Beschlüsse der Gemeindevertretung durch;
13. es legt der Gemeindevertretung den jährlichen Rechenschaftsbericht vor;
14. es erledigt alle anderen Aufgaben, die ihm durch Vorschrift oder Verordnung zugewiesen werden.



B. Die Aufgaben einer Gemeindevertretung sind:

1. die Sorge für das gottesdienstliche Brauchtum und die Beschlussfassung über die Neugestaltung des gottesdienstlichen Lebens;
2. die Durchführung der Wahl des Pfarrers, der Wahl des Kurators und der Wahl des Presbyteriums in eigenständigen Kirchengemeinden;
3. die Zurkenntnisnahme des Rechenschaftsberichts des Presbyteriums;
4. die Beschlussfassung über die Anträge, die von den Presbyterien unterbreitet werden, sowie die Anträge aus der eigenen Mitte;
5. die Beschlussfassung über die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde, einschließlich Investitionen, Neubauten und Reparaturen;
6. die Beschlussfassung über Haushaltsplan und Jahresrechnung der Kirchengemeinde;
7. die Festlegung der Kirchenbeiträge;
8. die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Kirchengemeinde;
9. die Verhandlung und Beschlussfassung aller sonstigen Angelegenheiten, die der Gemeindevertretung zugewiesen werden.


Aus der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien
(Regierung Rumäniens, Amtsblatt Nr. 637 vom 4.09.2008)